Willkommen beim Beschaffungsamt

Zugang zum KdB

Hier erhalten Sie alle Informationen für den Zugang zum Kaufhaus des Bundes (KdB) und wie Sie einen Zugang beantragen können.

Zugang zum Kaufhaus des Bundes

Externer Link : Zugang über das Internet
- nur mit Zertifikat -

Webseite: Kaufhaus des Bundes


Der Zugang zum Kaufhaus des Bundes ist nicht für jede Behörde oder öffentliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland möglich. Durch den föderalen Staatsaufbau ist die öffentlichen Verwaltung in Bundes-, Landes-, und Kommunalverwaltung gegliedert. Die Bildung einer generellen Einkaufsgemeinschaft dieser Körperschaften ist aus Sicht der Bundesverwaltung zumindest derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Daher haben Länder und Kommunen keinen Zugang zum Kaufhaus des Bundes.

Um eine eindeutige Abgrenzung herzustellen, wurden durch die zuständigen Bundesministerien Zugangskriterien festgelegt:

  • Ausschließlich Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung können sich für das gebündelte Einkaufsverfahren beim Kaufhaus des Bundes registrieren lassen.
  • Zudem müssen diese Einrichtungen einer wirksamen Rechtsaufsicht und (teilweisen) Fachaufsicht des Bundes unterliegen, um gegebenenfalls die zweckentsprechende Verwendung der eingekauften Produkte im Rahmen des Haushaltsvollzuges prüfen zu können.
  • Hinzu kommt, dass keine dieser Einrichtungen mit einem Unternehmen der Privatwirtschaft in einem Wettbewerbsverhältnis stehen darf. Hierdurch soll eine mittelbare Subventionierung von Drittgeschäften verhindert werden, um Wettbewerbsvorteile für einzelne Einrichtungen auszuschließen.

Externer Link : Zugang zum KdB
- über das Intranet -

Webseite: Kaufhaus des Bundes


Wenn Sie als Behörde oder bundesnahe Einrichtung die Zugangskriterien erfüllen, steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung, dass Sie als Download auf dieser Seite finden. Darin muss die Organisationsform der Einrichtung angegeben und durch die zuständige Fach- und Rechtsaufsicht bestätigt werden. Die Nutzungsrichtlinie des Kaufhaus des Bundes muss akzeptiert werden. Nach Rücksendung des vollständig ausgefüllten Formulars an die Geschäftsstelle des Kaufhaus des Bundes wird der Zugang für Ihre Institution eingerichtet. Die hierzu notwendige Adresse ist auf dem Antragsformular hinterlegt.

Download: Antragsformular für den Zugang zum KdB

Antragsformular für den Zugang des KdB für mittelbare Bundesverwaltung (PDF, 983KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antragsformular für den Zugang des KdB für Zuwendungsempfänger (PDF, 134KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antragsformular für den Zugang des KdB für Unternehmen (PDF, 133KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zurück zu Kaufhaus des Bundes

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK